FAQ

Hier beantworten wir häufige Fragen rund um das Übersetzen und Dolmetschen und stellen unsere Zusatzleistungen näher vor. Sie möchten mehr wissen oder suchen eine ganz spezielle Information: Sprechen Sie uns gerne an. Über die Sprachensuche oder die Leistungssuche Übersetzen/Dolmetschen finden Sie die passende Ansprechpartnerin.

Hinweis: Die Informationen unten sind allgemeine Beispiele, keine konkreten Angebote der Sprachdienstleistenden auf dieser Website

Allgemein

Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) vertritt die Interessen von Dolmetschern und Übersetzern. Mit mehr als 7.500 Mitgliedern repräsentiert er etwa 80 Prozent aller organisierten Übersetzer und Dolmetscher in Deutschland und ist somit der größte deutsche Berufsverband der Branche. Unser BDÜ Landesverband Baden-Württemberg besteht aus 1.300 Übersetzern und Dolmetschern. Die Berufsbezeichnungen „Dolmetscher“ und „Übersetzer“ sind in Deutschland nicht geschützt. Deshalb gilt eine BDÜ-Mitgliedschaft als Qualitätssiegel: Mitglied kann nur werden, wer seine fachliche Qualifikation für den Beruf durch einen Hochschulabschluss oder eine staatliche Prüfung nachgewiesen hat. Um die Erhaltung und den Ausbau der Qualifikation der Mitglieder zu fördern, bietet der BDÜ Vorträge, Seminare und Kurse an, z. B. zur fachlichen Weiterbildung in den verschiedenen Fachgebieten.

Sie erwarten eine ausländische Delegation für einen Messebesuch oder planen eine Konferenz mit Gesprächspartnern, die andere Sprachen sprechen? Dann benötigen Sie einen Dolmetscher.

Sie planen einen fremdsprachlichen Auftritt Ihrer Unternehmenswebsite, haben einen fremdsprachigen Vertragsentwurf vorliegen oder benötigen die Betriebsanleitungen Ihres Produktes für den Auslandsmarkt in anderen Sprachen? Dann freuen sich unsere Übersetzer über Ihren Anruf!

„Dolmetscher“ und „Übersetzer“ bezeichnen zwei unterschiedliche Berufe:

Dolmetscher übertragen mündliche Äußerungen in eine andere Sprache. Sie arbeiten zuhörend und sprechend, beispielsweise bei Gesprächen, Verhandlungen oder Konferenzen. Die Dolmetschleistung erfolgt immer live und unmittelbar sowie nahezu zeitgleich zur Ursprungsäußerung.

Übersetzer arbeiten dagegen schriftlich. Sie übertragen Texte einer Sprache in neue Zieltexte in einer anderen Sprache. Sie verarbeiten schriftliche Informationen jeglicher Art: Urkunden, Werbematerialien, Websites, Fachtexte aller Art, Filmuntertitel etc. Die Übersetzungsleistung erfolgt zeitversetzt zur Erstellung des Ursprungstextes.

Sie benötigen eine Übersetzung? Sie suchen jemanden, der für Sie dolmetscht?

Dann senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Für eine erste Einschätzung des Umfangs, des Schwierigkeitsgrads, der Kosten und des Liefertermins benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:

Aus welcher Sprache und in welche Sprache soll übersetzt oder gedolmetscht werden?

Bis wann muss die Übersetzung fertig sein? Um welche Art von Text handelt es sich? Wann ist der Dolmetschtermin und wo findet der Dolmetscheinsatz statt? Welches Thema wird behandelt?

Wenn Sie im Namen eines Unternehmens oder einer Behörde auf uns zukommen, werden wir Sie wahrscheinlich nach firmeninternen Vorgaben, Firmenterminologie, vorhandenen Übersetzungen oder Unterlagen fragen sowie um eine bearbeitbare Version des Dokuments bitten.

Alles Weitere klären wir gerne im direkten Gespräch. Rufen Sie uns einfach an oder mailen Sie uns Ihre Telefonnummer. Wir freuen uns darauf.

Die Preise für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen für Kunden aus Wirtschaft und Industrie sowie für Privatkunden sind frei verhandelbar. Dabei orientieren sich viele Übersetzer:innen und Dolmetscher:innen am Honorarspiegel des Berufsverbands BDÜ.

In der Regel werden Übersetzungen nach Normzeilen des Zieltextes (vorwiegend im deutschsprachigen Raum) oder Wörtern des Ausgangstextes (im internationalen Kontext) abgerechnet. Eine Normzeile umfasst 50–55 Zeichen inkl. Leerzeichen. Kriterien wie Sprachrichtung oder seltene Sprachen, Schwierigkeitsgrad (Fachtext, Lesbarkeit, Termin, Format) fließen in die Kalkulation mit ein.

Zusatzleistungen wie Lektorat oder Korrektorat werden nach Zeitaufwand (Arbeitsstunden) in Rechnung gestellt. Dolmetschleistungen bei Konferenzen oder ähnlichen Veranstaltungen werden in der Regel nach Tagessätzen abgerechnet.

Bei den Honoraren für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen bei Gerichten und Behörden ist das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) maßgeblich.

Literaturübersetzungen werden per Normseite (30 Zeilen zu maximal 60 Zeichen) abgerechnet.

Gerne erstellen wir bei einer Anfrage einen individuellen Kostenvoranschlag, damit Sie als Kunde wissen, was Ihre Übersetzung oder Ihr Dolmetscheinsatz kosten wird.

Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz ist ein Bundesgesetz und regelt die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, Zeuginnen und Zeugen sowie Dritten. Es bestimmt die Honorare für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen, die für Gerichte und Behörden erbracht werden.

Übersetzungen

Übersetzen ist das schriftliche Übertragen von Texten einer Sprache in eine andere. Übersetzt werden Literatur (Romane, Fachbücher, Lyrik), audiovisuelle Medien (Untertitel in Filmen, Texte in Computerspielen) und vor allem Fachtexte aller Art (Gebrauchsanweisungen, Verträge, Hinweisschilder, Sicherheitsdatenblätter, Jahresabschlüsse, Urkunden, Emissionsprospekte, Beipackzettel u. v. a.)

Übersetzen ist ein komplexer Akt, der besondere Sorgfalt erfordert. Die Kunst besteht darin, den Zieltext für die neue Zielgruppe wie einen Originaltext zu verfassen.

Der Übersetzer muss mit interkulturellem Gespür die Unterschiede zwischen Ausgangs- und Zielkultur erkennen und verständlich aufbereiten. Übersetzer sorgen somit für sprachliche Barrierefreiheit zwischen Autor und Leser, die sich ohne sie nicht verständigen könnten. Die Terminologie wird mit Bedacht gewählt und ist präzise und treffend.

Übersetzen erfordert daher ausgezeichnete Kenntnisse in Ausgangs- und Zielsprache, umfassendes Wissen über beide Sprachgemeinschaften, Expertise in Fachgebieten, Versiertheit in Recherche und Informationsgewinnung sowie exzellente Wortgewandtheit beim Texten.

Das Übersetzen gesprochener Sprache nennt man Dolmetschen.

Beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzungen werden von öffentlich ermächtigten bzw. bestellten Übersetzerinnen und Übersetzern angefertigt. Sie werden oft benötigt, wenn man mit Behörden oder Gerichten zu tun hat.

„Beeidigt“ bedeutet, dass die übersetzende Person vom zuständigen Gericht zur Anfertigung beglaubigter Übersetzungen ermächtigt wurde und deshalb mit einer speziellen Beglaubigungsformel und ihrem offiziellen Stempel bestätigen darf, dass die Übersetzung vollständig ist und mit dem Original übereinstimmt.

Oft wird hierbei entweder das Originaldokument oder eine davon von der Übersetzerin oder dem Übersetzer selbst angefertigte Kopie mit der Übersetzung fest verbunden und manchmal auch mit einem Siegeletikett versehen.

Wenn eine solche beglaubigte Übersetzung benötigt wird, muss das bei Auftragserteilung ausdrücklich angegeben werden.

Damit Urkunden von Behörden oder Gerichten im Ausland anerkannt werden, ist häufig eine Bestätigung der Echtheit notwendig. Man spricht hier auch von „Überbeglaubigung“. Diese Bestätigungen werden am Original der Urkunde angebracht.

Eine Legalisation attestiert, dass die Unterschrift der Urkundsperson und der Stempel auf der Urkunde echt sind und rechtmäßig verwendet werden dürfen. Sie wird in Konsulaten oder Botschaften des jeweiligen Staates vorgenommen.

Das Gleiche beweist eine Apostille; sie wird in den Ländern angewendet, die das Haager Übereinkommen (Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961) unterzeichnet haben.

Die Apostille wird von bestimmten staatlichen Behörden ausgestellt. In der Region Stuttgart ist zum Beispiel das Landgericht Stuttgart für die Apostillierung von gerichtlichen und notariellen Urkunden ordentlicher Gerichte, der Staatsanwaltschaften, der Justizverwaltung, von Notariaten und bei Übersetzungen zuständig, das Regierungspräsidium in Karlsruhe für Urkunden der Städte und Gemeinden sowie das Kultus- bzw. das Wissenschaftsministerium für Urkunden baden-württembergischer Schulen oder Universitäten.

Bei einer Beglaubigung wird bescheinigt, dass eine Unterschrift, eine Kopie oder eine Abschrift richtig ist. Diese Beglaubigung erstellen Notarinnen und Notare oder eine hierzu berechtigte Behörde.

Die – umgangssprachlich genannte – „Beglaubigung“ einer Übersetzung meint die Bescheinigung, dass der Inhalt der Übersetzung richtig und vollständig ist. Diese Bestätigung dürfen nur beeidigte Urkundenübersetzerinnen und -übersetzer vornehmen. Sie bringen diesen Beglaubigungsvermerk am Ende ihrer Übersetzung an und bestätigen sie mit ihrer Unterschrift und einem Rundstempel.

Die „Vereidigung“ bezieht sich ausschließlich auf Personen - jemand „leistet einen Eid“. Von „Beeidigung“ ist die Rede, wenn man etwas „durch Eid versichert“. Der Begriff kann sich also auf die Übersetzung selbst, aber auch auf den Übersetzer oder die Übersetzerin beziehen.

In Baden-Württemberg sprechen wir von „allgemein beeidigten Verhandlungsdolmetschern“ und „öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzern“, die ihren Eid bei einem Landgericht geleistet haben. In anderen Bundesländern werden dafür unterschiedliche Begriffe verwendet und so gibt es dort „ermächtigte“ oder „allgemein vereidigte“ Dolmetscher bzw. Übersetzer.

Öffentlich bestellte Urkundenübersetzer sind berechtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung zu bestätigen. Dies wird manchmal fälschlicherweise „beglaubigte Übersetzung“ genannt, jedoch bezieht sich das Wort „Beglaubigung“ lediglich auf die Übersetzung selbst und auf keinen Fall auf die vorgelegten Dokumente.

Beeidigte bzw. ermächtigte Verhandlungs- bzw. Gerichtsdolmetscher können sich in Gerichtsverhandlungen auf ihren allgemein geleisteten Eid berufen und müssen daher nicht jedesmal erneut vereidigt werden.

In Baden-Württemberg beeidigte Urkundenübersetzer:innen bringen am Ende ihrer Übersetzung einen Bestätigungsvermerk (gemeinhin auch „Beglaubigungsvermerk“ genannt) an und bestätigen „die Richtigkeit und Vollständigkeit“ der Übersetzung mit ihrer Unterschrift, ergänzt durch Ort, Datum und den Rundstempel. Der Stempel enthält den Namen, die Sprachkombination und den Sitz des Übersetzers. Er ist nicht in jedem Bundesland vorgeschrieben.

Russische Namen werden in kyrillischer Schrift geschrieben (z. B. Шостакович), aber auch andere Sprachen wie z. B. Griechisch, Arabisch oder viele asiatische Sprachen nutzen eigene Schriftzeichen. Zur Wiedergabe im Deutschen kann die aussprachenahe Duden-Transkription oder die wissenschaftliche Transliteration (für Russisch nach ISO 9) verwendet werden.

Die Transkription orientiert sich an der Aussprache (hier: Schostakowitsch), damit der Name für Laien lesbar ist (beispielsweise in Zeitungsartikeln).

Bei der Transliteration (hier: Šostakovič) wird jeder kyrillische Buchstabe durch genau einen lateinischen Buchstaben ersetzt. Sie wird bei der Übersetzung von Urkunden und in wissenschaftlichen Texten verwendet.

Von einer audiovisuellen Übersetzung spricht man dann, wenn ein Text und ein dazugehöriges Bild nicht getrennt werden dürfen, da jedes Wort seine Bedeutung durch Kontext, Zeit und Ton erhält. Zur audiovisuellen Übersetzung gehören unter anderem die Untertitelung, die Untertitelung für Hörgeschädigte, die Audiodeskription für Blinde, die Synchronisierung, die Transkription und die Lokalisierung. Zu den zwei wichtigsten Arten der audiovisuellen Übersetzung gehören einerseits die Untertitelung und andererseits die Synchronisierung, die im Folgenden näher erläutert werden.

Die Untertitelung ist eine Art der Übersetzung, die zur untergeordneten Übersetzung gehört. Das heißt, es handelt sich um eine Übersetzung, die zeitlich und räumlich beschränkt ist, was sich direkt auf das Endergebnis auswirkt. Sowohl Bild als auch Ton spielen bei der Erstellung von Untertiteln eine wichtige Rolle. Der Prozess der Untertitelung besteht aus den folgenden Phasen: Spotting, Übersetzung und Korrektur.

Beim Spotting wird genau festgelegt, wann und wie lange ein Untertitel eingeblendet wird. Der gesprochene Text wird so in Untertitel aufgeteilt, dass er in der gegebenen Zeit gelesen und verstanden werden kann.

Bei der Synchronisierung wird der gesprochene Text eines Films in verschiedene Sprachen übersetzt. Daraufhin wird diese Übersetzung vertont und die daraus entstehende Tonspur wird synchron zu den Lippenbewegungen der Figur in den Film integriert.

Die Synchronisierung ist ein linguistischer, aber auch ein technischer Vorgang, der in unterschiedliche, sehr komplexe Produktionsphasen unterteilt ist. Die Synchronisation besteht somit aus folgenden Komponenten: der Übersetzung, der Anpassung der Lippenbewegungen, der Produktion, in der die Synchronsprecher:innen ins Spiel kommen, und der Abmischung. Bei der Abmischung handelt es sich um den Prozess, bei dem alle technischen und künstlerischen Arbeiten sowie die Übersetzungstätigkeiten zusammenlaufen.

CAT-Tools sind Softwarepakete, die Übersetzenden die Arbeit erleichtern und auf deren frühere Übersetzungen zugreifen. Wichtig: Sie sind keine Maschinenübersetzungs-Programme!

CAT-Tools unterstützen die übersetzende Person mit Translation Memorys (Datenbanken, die schon einmal übersetzte Textsegmente enthalten) und Terminologiedatenbanken (von der übersetzenden Person oder von Ihnen als auftraggebende Person selbst erstellte Glossare).

Dabei sorgen die Glossare für konsistente Anwendung der Terminologie, zum Beispiel wenn von Kundenseite bestimmte Formulierungen oder Begriffe vorgegeben werden. Aus Translation Memorys werden, falls vorhanden, früher übersetzte gleiche oder ähnliche Sätze vorgeschlagen.

Besonders praktisch ist diese Funktion, wenn etwa in einem Jahresabschluss nur einzelne Sätze und die Zahlen geändert werden oder in einer Bedienungsanleitung nur ein paar wenige neue Funktionen eingefügt und überall minimale Anpassungen vorgenommen werden. Das CAT-Tool erkennt dann, was gleich geblieben ist und was sich geändert hat, und zeigt die alte Übersetzung mit entsprechenden Markierungen an.

Zudem enthalten CAT-Tools in der Regel umfangreiche Qualitätssicherungs-Funktionen für die Revision der Übersetzung.

Maschinenübersetzungen werden von speziellen Programmen, Websites oder Apps angefertigt, die auf künstlicher Intelligenz (KI) und Algorithmen basieren. Die Software vergleicht Buchstabenfolgen mit Referenztexten (in der Regel das gesamte Internet) und errechnet mit statistischen Methoden, welche Buchstabenfolgen in der Zielsprache am wahrscheinlichsten dazu passen.

In den letzten Jahren hat sich die Übersetzungsqualität durch die neuronale Maschinenübersetzung (NMT) deutlich verbessert, bekannte Anbieter sind zum Beispiel Google Translate oder DeepL.

Als professionelle Sprachdienstleistende sehen wir Übersetzer_innen und Dolmetscher_innen diese Tools aus den folgenden Gründen kritisch:

Die Vertraulichkeit wird kompromittiert, denn die Texte müssen übers Internet an Server geschickt werden, deren Standort nicht immer klar ist. Unsicher ist auch, wie diese Server mit den Daten umgehen oder sie speichern.

Die meisten KI-Systeme erstellen mittlerweile Texte, die sich flüssig und schön lesen und für den Hausgebrauch praktisch sind. Laien entgehen dabei allerdings oft subtile Bedeutungsunterschiede oder Fehler, die letztendlich den Sinn entstellen und zu teuren Falschübersetzungen führen können. Im professionellen oder geschäftlichen Einsatz gehören MT-Systeme aus unserer Sicht daher in die Hände von Profis wie uns.

MT-Systeme machen Fehler, die Menschen niemals unterlaufen würden – vor allem bei subtilen sprachlichen Nuancen, Fachvokabular oder Wörtern, die je nach Kontext unterschiedliche oder gar gegensätzliche Bedeutungen haben. Hier arbeiten hoch qualifizierte übersetzende und dolmetschende Personen präziser.

Als Post-Editing („Nachbearbeitung“) bezeichnet man das Überprüfen und Korrigieren einer maschinell (mit Google Translate, DeepL oder anderen MT-Engines) erstellten Übersetzung. Der genaue Umfang der Überarbeitung muss auf der Basis des Zwecks der Übersetzung jeweils zwischen Dienstleister und Ihnen als Kunde vereinbart werden. Im Allgemeinen werden zwei Post-Editing-Stufen unterschieden

    Light Post-Editing – eignet sich für Informationsübersetzungen („ich will ungefähr wissen, was drin steht“)
Die Maschinenübersetzung wird so überarbeitet, dass der Inhalt verständlich ist. Sie wird auf gravierende Rechtschreib- und Kommafehler und eklatante Falschübersetzungen geprüft und korrigiert. Stil- und Syntaxfehler sowie Passagen, die sich „merkwürdig anhören“, aber nicht falsch sind, bleiben stehen.
    Full Post-Editing – Ergebnis ist mit Humanübersetzung vergleichbar

Hier wird der gesamte Text so überarbeitet, dass das Ergebnis einer Übersetzung entspricht, wie sie von qualifizierten Sprachmittlern erstellt worden wäre. In der Regel „lohnt“ sich die Maschinen-Vorübersetzung für diese Qualitätsstufe jedoch nicht, denn sie verursacht einiges an Mehrarbeit und senkt die Qualität. Gründe hierfür sind:

Die Maschinenübersetzung folgt der Syntax der Ausgangssprache, die sich in der Zielsprache so gut wie nie idiomatisch anhört und das flüssige Lesen des Textes eher behindert.

Terminologie wird in der MT fast nie konsistent verwendet, vorgegebene Unternehmensterminologie nicht berücksichtigt – dies muss aufwändig manuell nachgebessert werden.

Erfahrene und hoch qualifizierte Übersetzerinnen und Übersetzer haben meist schon beim Lesen des Ausgangstextes eine Vorstellung davon, wie der Satz in der Zielsprache gut formuliert werden könnte. Die Beschäftigung mit einem vorübersetzten Maschinentext benötigt Zeit und hemmt die Kreativität deutlich.

Der Rechercheaufwand ist hoch, weil Fachterminologie auf ihre Richtigkeit überprüft werden muss.

Unter Gendern versteht man das Sichtbarmachen der Geschlechter oder die Verwendung eines geschlechtsneutralen Begriffs in Texten.

Kaum ein Sprachthema wird derzeit so heiß diskutiert wie die gendersensible Sprache.

Selbstverständlich haben neben dem Deutschen auch andere Sprachen und Länder Methoden und Vorlieben in puncto Gendern – schon zwischen Deutschland und Österreich gibt es Unterschiede. Ihre Sprachdienstleister:innen kennen die Gepflogenheiten in ihren jeweiligen Arbeitssprachen und können Sie gerne beraten. Auf unserer Website finden Sie sowohl nicht gegenderte Texte als auch verschiedene Formen des Genderns.

Hintergrund:

Inzwischen haben Studien belegt, dass das Lesen oder Hören des sogenannten generischen Maskulinums, also der rein männlichen Form einer Berufsbezeichnung wie „Arzt“, bei Sprechern des Deutschen eher einen Mann vor dem geistigen Auge erscheinen lässt als eine Frau. In Sprachgemeinschaften, die nicht zwischen männlicher und weiblicher Berufsbezeichnung unterscheiden (englisch: doctor) ist das anders.

Sprache formt die Gedanken, deswegen gibt es gute Gründe, sich für das Gendern in Texten zu entscheiden. Mehr dazu finden Sie unter anderem hier: https://www.quarks.de/gesellschaft/psychologie/was-gendern-bringt-und-was-nicht/

Beim geschlechterbewussten Sprachgebrauch sind viele Lösungen denkbar. Es gibt Methoden, die im Text kaum auffallen, beispielsweise, wenn von „Studentinnen und Studenten“ oder von „die Studierenden“ die Rede ist. Statt „Fragen Sie Ihren Arzt um Rat“ können Sie „holen Sie sich ärztlichen Rat“ schreiben. Für diese Art des Genderns gibt es zahlreiche Formulierungshilfen, etwa auf der Seite https://geschicktgendern.de/. Alternativ können Sie im Text zwischen männlichen und weiblichen Formen abwechseln. In unseren FAQ-Texten „Korrekturlesen” und „beglaubigte Übersetzungen” haben wir diese Methoden verwendet.

Weitere Möglichkeiten des Genderns in Texten sind die Verwendung des Doppelpunkts, des Gendersterns, des Unterstrichs oder des Binnen-I (Notar:in, Schüler*innen, Texter_in, ÜbersetzerIn). Diese Methoden haben den Vorteil, dass sie den Text kaum länger machen – und manchmal müssen Texte knapp sein. Der Trend scheint zur Verwendung des Doppelpunkts zu gehen, da diese Schreibweise von vielen Leseprogrammen für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen verständlich wiedergegeben wird. Unser FAQ-Text „Notariat“ nutzt diese Möglichkeit.

Neben den Unterschieden im Schriftbild kann man bei der Verwendung gendersensibler Sprache zwischen Methoden differenzieren, die auf die Gleichbehandlung der Geschlechter in der Sprache hinarbeiten (ÜbersetzerIn, Ärzte und Ärztinnen) und solchen, die geschlechtliche Neutralität anstreben und so Personen Rechnung tragen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen (Studierende, Lehrkräfte). Mehr zu diesem Thema finden Sie beispielsweise unter https://de.wikipedia.org/wiki/Gendern

Dolmetschen

Dolmetscher übertragen mündliche Äußerungen in eine andere Sprache. Sie arbeiten zuhörend und sprechend, beispielsweise bei Gesprächen, Verhandlungen oder Konferenzen. Sie dolmetschen entweder konsekutiv oder simultan.

Beim konsekutiven Dolmetschen gibt der Dolmetscher das Gehörte erst nach Beendigung der Äußerung des ursprünglichen Sprechers in der anderen Sprache wieder.

Beim simultanen Dolmetschen erfolgt die Wiedergabe gleichzeitig beim Hören der Originalrede. Hierfür benötigt der Dolmetscher eine Dolmetschkabine mit Mikrophon und Kopfhörern. Da diese Art des Dolmetschens höchste Konzentration und eine spezielle Fachkompetenz erfordert, wechseln sich zumeist zwei Dolmetscher in gewissen Abständen bei ihren Einsätzen ab. Simultandolmetscher erbringen Höchstleistungen, da sie in einer Sprache hören, in Gedanken in die Zielsprache übertragen und auch in der Zielsprache sprechen.

Die Dolmetschleistung erfolgt immer live und unmittelbar sowie nahezu zeitgleich zur Ursprungsäußerung. Dolmetschen kann persönlich, telefonisch oder per Video erfolgen.

Ein hervorragendes Gedächtnis, Reaktionsschnelligkeit und Erfahrung sind die Kernkompetenzen eines Dolmetschers, der die Ursprungsrede in die Zielsprache transportiert. Dabei formuliert er kulturspezifische Besonderheiten für das Zielpublikum verständlich um. Er kann im Moment des Dolmetschens nicht auf Wörterbücher oder andere Hilfsmittel zurückgreifen.

Neben den oben beschriebenen Konferenzdolmetschern gibt es die Gerichtsdolmetscher. Sie sind beeidigt und ermächtigt, bei Gerichtsverhandlungen zu dolmetschen. Diese Dienstleistung ist erforderlich, wenn ein Verfahrensbeteiligter der Gerichtssprache nicht mächtig ist. Gericthsdolmetscher machen die Kommunikation vor Gericht erst möglich.

Die Beeidigung ist ein nachweisliches Qualitätsmerkmal. Denn zumeist ist der Dolmetscher im Gerichtssaal der Einzige, der die fremde Sprache versteht, spricht und vermittelt. Auf ihn müssen sich die Richter, Staats- und Rechtsanwälte vollkommen verlassen. Nur durch den Dolmetscher ist ein fairer Prozess für alle gewährleistet.

Bei Gericht wird überwiegend flüsternd gedolmetscht, es sei denn, der/die Vorsitzende ordnet Konsekutivübertragung an.

Übrigens: Auch Flüsterdolmetschen oder Chuchotage ist eine Form des Simultandolmetschens und erfolgt ohne technische Hilfsmittel.

Hier werden kürzere Redeabschnitte zeitversetzt in eine andere Sprache übertragen. Diese Sonderform des Konsekutivdolmetschens findet Anwendung in Gesprächssituationen, beispielsweise bei Tischgesprächen, Führungen, Maschinenführungen o.ä. (daher „Gesprächsdolmetschen“), oder auch in Verhandlungen aller Art (hier oft „Verhandlungsdolmetschen“).

Auch bei Gericht kann gedolmetscht werden, hier übertragen beeidigte Verhandlungsdolmetscherinnen oder -dolmetscher das Gesagte in die andere Sprache.

Die Dolmetscher übertragen die vom Redner gesprochenen Inhalte mündlich und zeitgleich in die Zielsprache. Hören, Verstehen, Übersetzen, Sprechen erfolgt in Echtzeit.

Simultandolmetscher beherrschen nicht nur das Flüsterdolmetschen, sondern auch das Kabinendolmetschen mit spezieller Dolmetschtechnik. Diese Art des Dolmetschens erfordert hohe Konzentration und wird bei Konferenzen, Vorträgen, im Fernsehen, bei internationalen Live-Events, geschäftlichen und gerichtlichen Verhandlungen und Behörden eingesetzt.

Hier überträgt der Dolmetscher zeitversetzt. Der Dolmetscher wartet, bis der Redner den ersten Abschnitt beendet hat und verdolmetscht diesen Inhalt sodann in die Zielsprache. Deshalb wird wesentlich mehr Zeit in Anspruch genommen. Bei dieser Methode können Dolmetscher individuelle Notizentechniken anwenden. Konsekutiv gedolmetscht wird auch bei vielen Konferenzen, geschäftlichen und manchen gerichtlichen Verhandlungen, Interviews, bei Behörden, in Einzelgesprächen oder Pressekonferenzen. Die Art des Dolmetschens kann situationsbedingt selbst gewählt oder durch den Auftraggeber angeordnet werden.

Ein:e Notar:in kann eine Unterschrift oder eine Kopie bzw. Abschrift von Dokumenten beglaubigen. Eine notarielle Beglaubigung bestätigt die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung eines Originals mit der Kopie. Der Inhalt des Dokuments wird dabei nicht geprüft. Daher ist die Beglaubigung eine Bescheinigung; es erfolgt keine notarielle Beratung zu möglichen rechtlichen Konsequenzen.

Außerdem kann ein:e Notar:in Verträge und andere juristische Urkunden beurkunden. Hier muss der Notar/die Notarin den Textinhalt prüfen, den Willen der Parteien klären, die Parteien über die Tragweite des Geschäfts belehren und den Beteiligten das gesamte Dokument zur Genehmigung und Unterschrift laut vorlesen. Für bestimmte Vertragsarten wie z. B. Immobilienkaufverträge, Schenkungs- oder Eheverträge ist eine gesetzlich vorgeschriebene Form erforderlich, die nur notariell abgefasst werden können. Hierbei wird der Vertragsinhalt auf seine Rechtmäßigkeit überprüft.

Notartermine zur Beurkundung werden oft mit beeidigten Dolmetscher:innen durchgeführt, wenn fremdsprachliche Unterstützung benötigt wird.

Wird bei der notariellen Beurkundung eines Rechtsgeschäfts fremdsprachliche Unterstützung benötigt, kommen beeidigte Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher zum Einsatz.

Bei der Beurkundung prüft die Notarin bzw. der Notar den Textinhalt, klärt den Willen der Parteien, belehrt die Parteien über die Tragweite des Geschäfts und liest den beteiligten Personen das gesamte Dokument zur Genehmigung und Unterschrift laut vor.

Zusatzleistungen

Beim Korrektorat wird Ihr einsprachiger Text auf fehlerfreie Rechtschreibung und Grammatik, passende Verwendung von Satzzeichen und richtige Typographie geprüft.

Jeder Text sollte vor seiner Veröffentlichung korrigiert werden, denn ein formell fehlerfrei geschriebener Beitrag ist leichter verständlich, vermeidet Missverständnisse und macht einfach einen guten Eindruck. Ein Korrektorat empfehlen wir Ihnen grundsätzlich dann, wenn Ihre Texte von einem Nicht-Muttersprachler verfasst oder unter Zeitdruck erstellt wurden.

Das Lektorat (auch: copy editing) umfasst neben dem Korrektorat auch die inhaltliche Überprüfung eines einsprachigen Textes. Dabei sorgen wir unter anderem für gute Verständlichkeit, flüssige Formulierungen und schlüssige Argumentation.

Niemand liest Ihre Texte so genau wie Ihre Übersetzerin. Als Fachfrau für Sprache erkennt sie in der Regel, wo logische Fehler stecken. Diese entstehen oft, wenn Ihre Texte durch mehrere Hände gegangen sind oder im Laufe der Zeit mehrfach überarbeitet wurden.

Wenn Ihre Übersetzerin oder Ihr Übersetzer viele Rückfragen hat, kann es sinnvoll sein, Ihren Text intern oder extern lektorieren zu lassen.

Mit einer einsprachigen Revision ist die letzte Überprüfung eines Werks vor dem Druck gemeint. Dabei wird der fertig gesetzte Text noch einmal auf Formatierung, Satz, Bildbeschriftung, korrekte Trennung, passendes Inhaltsverzeichnis und andere Elemente geprüft.

Bei einer zweisprachigen Revision überprüft Ihre Sprachdienstleisterin nach dem Vier-Augen-Prinzip, ob ein Text korrekt übersetzt wurde oder ob sich zwei Sprachversionen eines Textes inhaltlich entsprechen. In der Praxis können Sie diese Dienstleistung brauchen, wenn Texte intern von Fachleuten übersetzt werden, die die Ausgangssprache oder die Zielsprache nicht perfekt beherrschen.

Eine genaue Überprüfung im Rahmen einer Übersetzungsrevision empfehlen wir außerdem, wenn sich das Original und die Übersetzung im Laufe der Zeit durch Überarbeitungen auseinanderentwickelt haben und jetzt wieder inhaltlich identisch werden sollen.

Ihr Übersetzer kann Ihnen sagen, wann eine Revision sinnvoll ist. In manchen Fällen ist eine Neuübersetzung schneller, besser und günstiger.

Das Vier-Augen-Prinzip bedeutet, dass eine gefertigte Übersetzung nicht nur von Ihrem Übersetzer selbst Korrektur gelesen wird, sondern auch von einem weiteren qualifizierten Übersetzer. Wenn ein zusätzliches Augenpaar den Text redigiert, werden Fehler besser erkannt als vom ursprünglichen Autor des Textes. So werden Übersetzungen optimiert und von Fehlern bereinigt. Die Norm schreibt daher das Vier-Augen-Prinzip für die Qualitätsprüfung einer Übersetzung vor.

Die Revision durch ein zweites Augenpaar benötigt jedoch Zeit und weitere personelle Ressourcen. Auf Wunsch des Kunden kann daher vom Vier-Augen-Prinzip abgesehen werden. Gegen Aufpreis wird jedoch gerne eine Vier-Augen-Prüfung jeder Übersetzung durchgeführt. Selbstverständlich unterliegt auch der zweite Übersetzer der Verschwiegenheit und handelt datenschutzkonform.

Bei der Lokalisierung handelt es sich um die Übersetzung und Anpassung von Inhalten an den jeweiligen Zielmarkt. Das heißt, die Lokalisierung ist die Anpassung von Inhalten an die sprachlichen und kulturellen Gegebenheiten in einem bestimmten geografischen oder ethnischen Gebiet.

Die Lokalisierung ist also eine Komponente des Übersetzungsprozesses. Ziel dabei ist, ein Produkt (z. B. Websites, Produktverpackungen, Apps, Videospiele, Software) so zu verändern, als hätte man es speziell für einen bestimmten Zielmarkt erstellt.

Der Markt, für den ein Produkt ursprünglich entwickelt wurde, kann sich sehr von anderen Zielmärkten unterscheiden. Auch die Anpassung von Bildern, Designs und Datumsangaben an die Anforderungen eines Zielmarktes oder die Umrechnung von Währungen gehören zu den Aufgabenbereichen der Lokalisierung.

Eine professionelle Lokalisierung ist sehr wichtig, da sie Marktexpansion, Umsatzwachstum, Kundenzufriedenheit und Risikoreduzierung ermöglichen kann. Für das Generieren einer adäquaten und hochwertigen Lokalisierung sind kulturelle und sprachliche Kompetenzen in den jeweiligen Arbeitssprachen unabdinglich.

Jede Branche verwendet ihre eigenen Begriffe, und auch die Leserschaft erwartet je nach Textsorte bestimmte Fachwörter oder eine typische Sprache: medizinische Terminologie im Beipackzettel, Umgangssprache in Social-Media-Kommentaren, einfache Formulierungen in Erklärvideos für Kinder und vieles mehr.

Fachübersetzer*innen stellen sich hier auf die Wünsche der Kunden und die Anforderungen des Zielmarkts ein. Darüber hinaus wissen sie, wie man Fachterminologie am besten extrahiert, sammelt und daraus ein- oder mehrsprachige Glossare erstellt.

Terminologiearbeit ist aufwändig, erhöht aber die Qualität der Texte enorm. Zudem spart sie mittelfristig Zeit und Kosten, weil sich Fehler und Rückfragen minimieren.